Leistungsbeschreibung: "Oder gleichwertig" ?

In der Leistungsbeschreibung für ein Hausbau-Projekt findet man häufig die Formulierung "oder gleichwertig", manchmal auch schamhaft abgekürzt mit "o.gl.".

Aus der Sicht des Hausbau-Unternehmers ist das nachvollziehbar: Wenn er zum Beispiel verschiedene Heizungsbauer beauftragen kann, weiß er vorher nicht, ob der dann tatsächlich beauftragte Handwerker nun eine Heizung von der Firma Wolf, Buderus, Viessmann oder was auch immer als seine "Hausmarke" führt. Auch das Problem, dass ein bestimmtes Produkt nicht mehr lieferbar ist, und durch ein gleichwertiges ersetzt werden muss, lässt sich durch die Formulierung "o.gl." lösen.

Aus der Sicht des Kunden sieht das aber anders aus. Wenn ich einen BMW bestelle, möchte ich nicht einen Mercedes geliefert bekommen mit dem Hinweis, dass dieser gleichwertig ist.

 

Auch ist der Begriff "gleichwertig" teilweise sehr dehnbar.

 

Tipp:

In der Angebotsphase ist die Formulierung "oder gleichwertig" noch in Ordnung, spätestens bei Unterzeichnung des Bauvertrags sollte sie gestrichen werden.