| Ist ein Bodengutachten empfehlenswert? |
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Viele Baufirmen raten davon ab oder halten es nicht für erforderlich, ein Bodengutachten bzw. Baugrundgutachten anfertigen zu lassen. Zahlen muss das Gutachten der Bauherr, die Kosten sind in der Regel in der Bauvertragssumme nicht enthalten. Wenn ein Bodengutachten angefertigt wird, sollte es grundsätzlich VOR Abschluss eines Bauvertrags geschehen, da selbstverständlich die Aussagen aus dem Gutachten in der Baubeschreibung berücksichtigt werden müssen.
Die zwei wichtigen Ergebnisse eines Bodengutachtens sind:
1. Wie muss das Fundament beschaffen sein (Reicht ein Streifenfundament oder muss eine Bodenplatte erstellt werden?). Noch schlimmer kann es kommen, wenn selbst eine Bodenplatte nicht ausreicht und das Haus auf Pfählen gegründet werden muss.
2. Gegen welchen Lastfall muss der Keller abgedichtet werden (z.B. stauendes Sickerwasser, drückendes Wasser etc.). Davon abhängig ist die Ausführung der Kellerabdichtung.
Also: Was halten Sie von einem Bauunternehmen, das von der Erstellung eines Bodengutachtens abrät, aber im Bauvertrag nicht angibt, welche Mehrpreise durch eine Bodenplatte oder eine Abdichtung des Kellers gegen drückendes Wasser entstehen?
Ein beliebtes Spiel der Baufirmen, um die Gewinnmarge nach oben zu treiben: Wenn der Bauvertrag erst einmal unterschrieben ist, wird auf einmal bekannt, dass eine sogenannte weiße Wanne zur Abdichtung gegen drückendes Wasser erforderlich ist, und die kostet dann auf einmal 8.000 Euro Mehrpreis. Verhandelt werden kann das kaum, da der Vertrag ja bereits geschlossen ist.
Also auf jeden Fall der Tipp: VOR Abschluss eines Bauvertrags die Bodenverhältnisse prüfen (lassen) und dann die Empfehlungen des Gutachters in den Bauvertrag aufnehmen lassen. |