| Preisverhandlungen |
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Preisverhandlungen beim Küchenkauf sind unbedingt erforderlich. Dabei gelten hier ganz eigene Gesetze, die man erst einmal durchschauen muss: Preisnachlässe sind relativ. Was zählt, ist nur der Endpreis, keine noch so hohen Rabatte. Einige Küchenverkäufer arbeiten mit mehreren Preislisten, die unterschiedliche Basispreise enthalten, so ist eine Aussage "Wir geben 50 % Nachlass" nicht aussagefähig. "Dieser Preis gilt nur diesen Monat, da wir gerade eine Jubiläumsaktion haben". Glauben Sie diesem Spruch nicht, je länger Sie zögern, desto günstiger wird der Preis! "Sie bekommen bei uns 50 % Rabatt!" Ja, aber nur auf die Holzteile, für die Elektrogeräte gibt es nur 15 % Nachlass auf den Listenpreis. Und der Listenpreis ist happig. "Die Küchenplanung und die Stückliste geben wir nicht heraus. Wir wollen nicht die arbeitsintensive Planung für Sie machen, damit Sie anschließend zu einem anderen Anbieter gehen". Das ist ein häufig gehörter Spruch. Da hilft nur: Detailliert die Planung mitschreiben / mitzeichnen. Dagegen wird ja niemand etwas haben können. Wenn der Küchenplaner bereits von sich aus 50% Nachlass anbietet, vielleicht noch eine Gratis-Spülmaschine oben drauf gibt, und dann dazu sagt, dass dieses Angebot befristet ist, trauen sich viele Kunden nicht, nach weiteren Nachlässen zu fragen. Lassen Sie sich nicht blenden, verhandeln Sie hartnäckig! Weitere 10, 20 oder gar 30 % können machbar sein. |